OK, nicht die Frisuren sind verfassungsfeindlich, aber das bislang rigide Vorschreiben derselben. Die Tagesschau berichtet, daß die Vorschriften jetzt — zwälf Jahre zu spät für mich — gelockert wurden:
Gleiches Recht für alle – das soll auch für männliche Pferdeschwanzträger in der Bundeswehr gelten. Der so genannte Haar-und-Bart-Erlass, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthalte, sei von einem Truppengericht als verfassungswidrig verworfen worden, berichtet der „Spiegel“. Der Befehl „Zopf ab“ sei von den Richtern als unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerügt worden.
Es wird zwar immer noch von einer Einzelfallregelung gesprochen, aber immerhin. Bislang waren die Vorschriften — wer hätte das in Deutschland anders erwartet? — nicht sehr dehnbar:
Laut dem Bundeswehr-Erlass muss das Haar männlicher Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“. Für die Haartracht weiblicher Soldaten gilt dagegen nur die Einschränkung, dass sie den „vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung“ nicht behindern dürfe. Diese unterschiedlichen Regelungen für Frauen und Männer erklärte das Gerichts für „unverständlich“.
Ach ja, bevor sich jemand fragt: Nein, ich war nicht ‚beim Bund‘. Sogar der im Vergleich akzeptierbare Zivildienst ist an mir vorbei gegangen. Aber unter dem Damoklesschwert dieser Vorschrift habe ich damals auch schon gestanden…