Ein merkwürdiges Urteil hat das Landgericht Köln von sich gegeben, nachdem jemand sich in einem Internetforum beleidigt gefühlt und auf Unterlassung geklagt hat:
Einen Internet-Nutzer in einem Forum als „Arschloch“ zu titulieren ist im juristischen Sinne nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Äußerung des Missfallens aus konkretem Anlass.
Die Richter sahen deshalb auch keine Wiederholungsgefahr und wiesen die Unterlassungsklage ab.
Ist das im ‚echten Leben‘ anders, wenn jemand Arschloch genannt wird? Kann mir das jemand erklären?!?