Um es vorwegzunehmen: Den Hinweis auf diese Seite habe ich von Nescio, Ruhm und Ehre (auf lange Sicht vielleicht sogar Weltherrschaft) gebühren also ihm. Aus hier nicht näher darzustellenden Gründen sehe ich mich aber genötigt, ihm den Link wegzuschnappen:
Auf daufaq.de findet man juristische Wegweiser durch den Datendschungel:
F: Womit bearbeitet man Homepages?
A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.
Schön, daß das geklärt ist.