Faszinierend. Wie man dem Artikel bei Pro-Linux entnehmen kann, läuft auf acht von den zehn schnellsten Rechnern der Welt das gleiche Betriebssystem wie auf meinem WLAN-Router (Linksys WRT54G), meinem Videorecorder oder damals auf meinem iPaq. Wow!

In der Top 500-Liste muß man sich die Angaben zu den Betriebssystemen der Rechner etwas umständlich zusammensuchen. Eine Abfragemöglichkeit fehlt. Man kann jedoch leicht herausfinden, daß von den Systemen auf den ersten zehn Plätzen acht mit Linux laufen, nur der Earth Simulator auf Platz 4 und der Red Storm auf Platz 10 laufen unter proprietären UNIX-Varianten.

Interessant, was die Datei http://www.whitehouse.gov/robots.txt dem verrät, der sie lesen kann.

Zur Erklärung: Web-Spider wie Suchmaschinen fragen die zu durchsuchenden Seiten üblicherweise freundlich, welche Bereiche der Seite nicht indiziert werden sollen. Ganz oben sieht man, daß die Einträge für alle Roboter gelten soll (*), darunter steht jede ‚Disallow‘-Zeile für einen Bereich der Seite die nicht in Suchmaschinen auftauchen soll. Irgendwie Schizophren, etwas zu veröffentlichen und dann zu verhindern daß es gefunden wird… oder?

Nachdem ich letzte Tage auf die Hipster-Fassung von Douglas Jonstons D*I*Y-Planer hingewiesen habe, hier auch ein Link zu John Norris‘ Hipster PDA.

Organisatorisch ist das System ähnlich, aber es hat ein nettes Detail: Am Rand jeder Seite ist eine Art Legende, mit der die einzelnen Karten einfach für den schnellen Überblick kategorisiert werden können. Außerdem enthält dieses System eine Reihe von eher ungewöhnlichen Karten wie Morse-Codes, Schiffe versenken oder eine Sternenkarte. Am ehesten was mit Zeitmanagement hat da wohl noch die Sonnenuhr zu tun. :-)

Nette Ideen also. Und ein weiterer Pluspunkt: Er stellt seine Dateien ähnlich zur Verfügung wie ich mein Tagesform-System. Also in einer vergleichsweise freien Lizenz und sowohl als PDF als auch als bearbeitbare Scribus-Dateien.

Nicht ohne mich etwas zu amüsieren (aber nur etwas!) habe ich einen Artikel bei Heise gelesen, nach dem Sony BMG eine Anleitung zum Umgehen des Kopierschutzes auf ihren aktuellen Veröffentlichungen gibt. Das betrifft nur das in den USA eingesetzte Verfahren, aber es ist klar wohin die Reise geht: Der Konzern hat natürlich Angst davor, daß die iPod-verwöhnte Käuferschaft sich die Sachen lieber illegal saugt als sie zu kaufen. Klar soweit.

Trotzdem stellt sich weiterhin die Frage ob es von vornherein eine gute Idee ist, die Käufer erst mit eingeschränkt nutzbaren kaputten CDs abzuschrecken und dann zurückzurudern. Und es stellt sich die Frage, ob das Verfahren zum Umgehen des Kopierschutzes überhaupt legal ist. Soweit ich mich erinnere ist doch gerade das der verbotene Teil, oder?

OK, nicht die Frisuren sind verfassungsfeindlich, aber das bislang rigide Vorschreiben derselben. Die Tagesschau berichtet, daß die Vorschriften jetzt — zwälf Jahre zu spät für mich — gelockert wurden:

Gleiches Recht für alle – das soll auch für männliche Pferdeschwanzträger in der Bundeswehr gelten. Der so genannte Haar-und-Bart-Erlass, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthalte, sei von einem Truppengericht als verfassungswidrig verworfen worden, berichtet der „Spiegel“. Der Befehl „Zopf ab“ sei von den Richtern als unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerügt worden.

Es wird zwar immer noch von einer Einzelfallregelung gesprochen, aber immerhin. Bislang waren die Vorschriften — wer hätte das in Deutschland anders erwartet? — nicht sehr dehnbar:

Laut dem Bundeswehr-Erlass muss das Haar männlicher Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“. Für die Haartracht weiblicher Soldaten gilt dagegen nur die Einschränkung, dass sie den „vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung“ nicht behindern dürfe. Diese unterschiedlichen Regelungen für Frauen und Männer erklärte das Gerichts für „unverständlich“.

Ach ja, bevor sich jemand fragt: Nein, ich war nicht ‚beim Bund‘. Sogar der im Vergleich akzeptierbare Zivildienst ist an mir vorbei gegangen. Aber unter dem Damoklesschwert dieser Vorschrift habe ich damals auch schon gestanden…

Unglaublich, was (natürlich in amerikanischen) Fotoläden passieren kann: Slashdot berichtet, daß professionelle Fotografen erfolgreich gegen die Handelskette Wal-Mart geklagt hat. Angeblich sehen sie ihre Urheberrechte in Gefahr:

Professional photographers have successfully sued processors (like Wal-Mart) for reproducing their digital works without permission. Clerks are now being told to deny print orders for some work that looks too good.

Ist der talentierte Amateur in Zukunft darauf angewiesen immer seinen Daumen mitzufotografieren, oder wie soll man noch an Abzüge seiner Bilder kommen? Es wird noch soweit kommen, daß Bilder von den Kameras digital signiert werden, und jeder Fotograf sein Kamera registrieren muß…

Wohl dem, der ein eigenes Labor hat… ;-)