Erschreckend, was Spiegel Online über ein Musik-Handy von T-Mobile schreibt. Erst geht es um die Technik des neuen Gerätes, dann um die Download-Funktionen:
Die Songs kosten ein jeder happige 1,49 Euro (Apples Musikshop verlangt 0,99 Cent). Das Download-Procedere ist nur etwas für geduldige Menschen – Mansons „Saint“ (575 Kilobyte) schafft mein Testgerät in 3:06 Minuten. Zweimal bricht der Ladevorgang ab, insgesamt benötige ich etwa 15 Minuten, um alle drei gewünschten Lieder zu überspielen.
Der Preis für ein einzelnes Lied ist eine Frechheit, die Technik läßt zu wünschen übrig. Auffällig ist die kleine Dateigröße… Aber weiter im Text:
Offenbar ist T-Mobiles Musikseite mit T-Mobiles Musikhandy nicht hundertprozentig kompatibel. Ich versuche es mit Marilyn Manson. Das geht, aber die Klangqualität erinnert an ein altersschwaches Kofferradio. Der Grund dafür ist, dass T-Mobile für seinen Musikshop eine niedrige Bitrate verwendet – bei qualitativ hochwertiger Kodierung würden die Downloads ewig dauern.
Seltsam ist auch, dass der Manson-Song ebenso abrupt anfängt wie er aufhört. Ich kenne das Lied und wundere mich. Wo ist das Intro? Wieso gibt es keinen richtigen Mittelteil? Was ist mit dem Schluss passiert?
Die grausige Antwort: T-Mobile hat Marilyn zerhäckselt und kastriert. Auch in niedriger Komprimierung (sprich schlechter Qualität) wäre das Stück „Saint“ immer noch in etwa ein Megabyte groß und damit zu wuchtig für einen Download über das herkömmliche GPRS-Netz. Um „Saint“ auf das halbe Datenvolumen einzudampfen, hat der Anbieter den Titel brutal gekürzt – von 4:30 auf 1:33 Minuten.
Darum steht auf dem Download-Button in T-Mobiles Shop „Get Mix“ und nicht etwa „Get Song“. Mix ist wohl Marketingsprech für „Lied in mieser Qualität bei dem die Hälfte fehlt und das sich auf anderen Geräten nicht abspielen lässt“. So etwas sollte man keinem Rocksong antun. Nicht einmal, wenn er von Marilyn Manson ist.
Man stelle sich vor, wie man sich als Musik-affiner Kunde fühlt nachdem man das Gerät, den Vertrag und die Musik teuer gekauft hat…
Wie können die als Technik-Anbieter es auch nur wagen, sich am Inhalt der Stücke zu vergreifen? Und wie können die Rechteinhaber das zulassen?!?