Interessant, was die Datei http://www.whitehouse.gov/robots.txt dem verrät, der sie lesen kann.

Zur Erklärung: Web-Spider wie Suchmaschinen fragen die zu durchsuchenden Seiten üblicherweise freundlich, welche Bereiche der Seite nicht indiziert werden sollen. Ganz oben sieht man, daß die Einträge für alle Roboter gelten soll (*), darunter steht jede ‚Disallow‘-Zeile für einen Bereich der Seite die nicht in Suchmaschinen auftauchen soll. Irgendwie Schizophren, etwas zu veröffentlichen und dann zu verhindern daß es gefunden wird… oder?

Nicht ohne mich etwas zu amüsieren (aber nur etwas!) habe ich einen Artikel bei Heise gelesen, nach dem Sony BMG eine Anleitung zum Umgehen des Kopierschutzes auf ihren aktuellen Veröffentlichungen gibt. Das betrifft nur das in den USA eingesetzte Verfahren, aber es ist klar wohin die Reise geht: Der Konzern hat natürlich Angst davor, daß die iPod-verwöhnte Käuferschaft sich die Sachen lieber illegal saugt als sie zu kaufen. Klar soweit.

Trotzdem stellt sich weiterhin die Frage ob es von vornherein eine gute Idee ist, die Käufer erst mit eingeschränkt nutzbaren kaputten CDs abzuschrecken und dann zurückzurudern. Und es stellt sich die Frage, ob das Verfahren zum Umgehen des Kopierschutzes überhaupt legal ist. Soweit ich mich erinnere ist doch gerade das der verbotene Teil, oder?

OK, nicht die Frisuren sind verfassungsfeindlich, aber das bislang rigide Vorschreiben derselben. Die Tagesschau berichtet, daß die Vorschriften jetzt — zwälf Jahre zu spät für mich — gelockert wurden:

Gleiches Recht für alle – das soll auch für männliche Pferdeschwanzträger in der Bundeswehr gelten. Der so genannte Haar-und-Bart-Erlass, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthalte, sei von einem Truppengericht als verfassungswidrig verworfen worden, berichtet der „Spiegel“. Der Befehl „Zopf ab“ sei von den Richtern als unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerügt worden.

Es wird zwar immer noch von einer Einzelfallregelung gesprochen, aber immerhin. Bislang waren die Vorschriften — wer hätte das in Deutschland anders erwartet? — nicht sehr dehnbar:

Laut dem Bundeswehr-Erlass muss das Haar männlicher Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“. Für die Haartracht weiblicher Soldaten gilt dagegen nur die Einschränkung, dass sie den „vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung“ nicht behindern dürfe. Diese unterschiedlichen Regelungen für Frauen und Männer erklärte das Gerichts für „unverständlich“.

Ach ja, bevor sich jemand fragt: Nein, ich war nicht ‚beim Bund‘. Sogar der im Vergleich akzeptierbare Zivildienst ist an mir vorbei gegangen. Aber unter dem Damoklesschwert dieser Vorschrift habe ich damals auch schon gestanden…

Unglaublich, was (natürlich in amerikanischen) Fotoläden passieren kann: Slashdot berichtet, daß professionelle Fotografen erfolgreich gegen die Handelskette Wal-Mart geklagt hat. Angeblich sehen sie ihre Urheberrechte in Gefahr:

Professional photographers have successfully sued processors (like Wal-Mart) for reproducing their digital works without permission. Clerks are now being told to deny print orders for some work that looks too good.

Ist der talentierte Amateur in Zukunft darauf angewiesen immer seinen Daumen mitzufotografieren, oder wie soll man noch an Abzüge seiner Bilder kommen? Es wird noch soweit kommen, daß Bilder von den Kameras digital signiert werden, und jeder Fotograf sein Kamera registrieren muß…

Wohl dem, der ein eigenes Labor hat… ;-)

Ich bin absolut kein Bodybuilder, nicht mal Bodybuilding-interessiert. Aber diese Nachricht aus dem Heise-Ticker hat mich in meiner Eigenschaft als Forenbetreiber schockiert: Da hat eine Firma den Betreiber eines Bodybuilding-Forums abgemahnt (hier ist das Anschreiben), weil jemand in diesem Forum einen Benutzernamen gewählt hat, der angeblich Markenrechte verletzt.

Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt.

Will sagen: Jemand hat sich 1999 eine Wortmarke registriert, um sie im Zusammenhang mit Versicherungen zu benutzen, hat aber die letzten sechs Jahre keinen Gebrauch davon gemacht. Und jetzt wird der Betreiber eines Forums angegriffen, weil ein Benutzer — wenn ich das richtig verstehe also nicht einmal der Betreiber selbst — diesen Namen als Pseudonym benutzt. Das Forum ist eins von der größeren Sorte, daher wurde der Streitwert auf in meinen Augen lächerliche 100.000 Euro festgelegt, daraus folgen Kosten in Höhe von 5.206,31 Euro. Und die fallen selbst dann an, wenn der Betreiber das Forum umgehend ganz schließt. Was ich nachvollziehen könnte, denn er betreibt es nach eigenen Angaben als Hobby.

Unglaublich! In meinem Forum sind zwar nur ein paar Benutzer angemeldet, aber muß ich jetzt jeden Benutzernamen einzeln beim Patentamt prüfen lassen?!? Und kann ich mir eine Marke eintragen lassen, mich unter dem Namen bei allen möglichen Foren anmelden und die dann der Reihe nach abgrasen?

Ich wünsche dem Betreiber des Forums alles gute, und daß er seinen Kopf heil aus dieser Schlinge rausbekommt…

Achtung: Der folgende Link führt auf eine Seite mit Bildern die, sagen wir, nicht jedermanns Sache sind!

Ich bin mir nicht sicher, was ich darüber denken soll: Irgendjemand hat einen Webserver in einen toten Frosch eingebaut. Einerseits ist das unter dem Gesichtspunkt ‚weil es geht‘ eine coole Idee, andererseits bin ich überhaupt kein Freund davon, mit Tieren Schabernack zu treiben. Auch nicht mit toten. Damit spielt man nicht! Wenn dieses Tier nur für eine technische Spielerei sein Leben gelassen hat gehören die Macher meiner Meinung nach bestraft.

Hintergrund: Das ganze basiert auf dem Experiment, mit dem Luigi Galvani 1786 herausgefunden hat daß die Muskeln im Bein eines toten Frosches bei Berührung mit einem metallischen Gegenstand zucken. Jetzt haben irgendwelche Bastler — ich bin mir nicht sicher ob das unter Wissenschaft oder Kunst laufen soll — einen Mini-Webserver in den Körper eines toten Frosches eingebaut. Über die ausgelieferte Webseite (die ist soweit ich weiß nicht allgemein im Internet zu erreichen) können die Beine des toten Tieres auf Klick ‚aktiviert‘ werden.

Erschreckend, was Spiegel Online über ein Musik-Handy von T-Mobile schreibt. Erst geht es um die Technik des neuen Gerätes, dann um die Download-Funktionen:

Die Songs kosten ein jeder happige 1,49 Euro (Apples Musikshop verlangt 0,99 Cent). Das Download-Procedere ist nur etwas für geduldige Menschen – Mansons „Saint“ (575 Kilobyte) schafft mein Testgerät in 3:06 Minuten. Zweimal bricht der Ladevorgang ab, insgesamt benötige ich etwa 15 Minuten, um alle drei gewünschten Lieder zu überspielen.

Der Preis für ein einzelnes Lied ist eine Frechheit, die Technik läßt zu wünschen übrig. Auffällig ist die kleine Dateigröße… Aber weiter im Text:

Offenbar ist T-Mobiles Musikseite mit T-Mobiles Musikhandy nicht hundertprozentig kompatibel. Ich versuche es mit Marilyn Manson. Das geht, aber die Klangqualität erinnert an ein altersschwaches Kofferradio. Der Grund dafür ist, dass T-Mobile für seinen Musikshop eine niedrige Bitrate verwendet – bei qualitativ hochwertiger Kodierung würden die Downloads ewig dauern.

Seltsam ist auch, dass der Manson-Song ebenso abrupt anfängt wie er aufhört. Ich kenne das Lied und wundere mich. Wo ist das Intro? Wieso gibt es keinen richtigen Mittelteil? Was ist mit dem Schluss passiert?

Die grausige Antwort: T-Mobile hat Marilyn zerhäckselt und kastriert. Auch in niedriger Komprimierung (sprich schlechter Qualität) wäre das Stück „Saint“ immer noch in etwa ein Megabyte groß und damit zu wuchtig für einen Download über das herkömmliche GPRS-Netz. Um „Saint“ auf das halbe Datenvolumen einzudampfen, hat der Anbieter den Titel brutal gekürzt – von 4:30 auf 1:33 Minuten.

Darum steht auf dem Download-Button in T-Mobiles Shop „Get Mix“ und nicht etwa „Get Song“. Mix ist wohl Marketingsprech für „Lied in mieser Qualität bei dem die Hälfte fehlt und das sich auf anderen Geräten nicht abspielen lässt“. So etwas sollte man keinem Rocksong antun. Nicht einmal, wenn er von Marilyn Manson ist.

Man stelle sich vor, wie man sich als Musik-affiner Kunde fühlt nachdem man das Gerät, den Vertrag und die Musik teuer gekauft hat…

Wie können die als Technik-Anbieter es auch nur wagen, sich am Inhalt der Stücke zu vergreifen? Und wie können die Rechteinhaber das zulassen?!?

Zahlen von 0 bis 100Mir ist Gestern Abend in einer Kurzgeschichte wieder die Zahl 42 über den Weg gelaufen. Kenner wissen natürlich, daß es sich dabei um die Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest handelt. In dieser speziellen Geschichte war die Zahl aber beliebig austauschbar. Trotzdem fällt die 42 natürlich ins Auge.

Das gleiche passiert auch bei jedem Vorkommen der Zahl 23, die wie allgemein bekannt sein dürfte die Zahl der Illuminaten ist. Natürlich gibt es eine ganze Reihe weiterer Zahlen, die auffallen: sieben Zwerge, Unglückszahl 13 oder die ‚böse‘ 666. Die ‚Numerologie‚ sieht auch in vielen anderen Zahlen eine tiefere Bedeutung.

Es gibt sogar einen Beweis, daß im Prinzip alle Zahlen interessant sind:

Behauptung: Alle natürlichen Zahlen sind interessant.
Beweis: Annahme, es gibt mindestens eine natürliche Zahl, die nicht interessant ist. Dann gibt es auch eine kleinste natürliche Zahl, die nicht interessant ist. Aber eine solche Zahl wäre interessant. Widerspruch. Also sind alle natürlichen Zahlen interessant. q.e.d.

Kurz vorm Einschlafen hatte ich dann noch eine alberne Idee, die ich gerade eben dann auch umgesetzt habe: weiterlesen

Ein interessantes Bastelprojekt: Dennison Bertram zeigt wie man mit etwas Holz und einem Kamerabajonett eine Webcam so umbaut, daß die Objektive einer Kleinbildkamera benutzt werden können. Ich bin mir nicht sicher wozu, aber ich verspüre plötzlich ein Verlangen eines meiner 500mm-Objektive an einer Webcam zu benutzen… ;-)

EDIT: Auch der Rest der Seite ist für Foto-Interessierte Bastler spannend. Da sind mehrere Vorschläge die man mit kleinem Budget umsetzen kann, und ein Ringblitz oder ein Tilt-/Shift-Objektiv sind nur zum ausprobieren ansonsten unbezahlbar.

Durch einen Beitrag in der 3sat-Sendung neues bin ich auf eine womöglich passende Ergänzung zu meinem VDR-Projekt aufmerksam geworden: dem Wohnzimmer-Keyboard von Centarea. Hergestellt wird es von der österreichischen Firma Ruwido, allerdings als OEM-Produkt und dort direkt somit nicht bestellbar.

Es handelt sich um eine Infrarot-Tastatur mit einem niedlichen Formfaktor. Integriert ist auch eine Maussteuerung, die allerdings für mich als VDR-Betreiber nicht wirklich nötig wäre. Zusätzlich zum Einsatz als Computer-Tastatur verfügt das Teil auch über die Möglichkeit, andere HiFi-Geräte oder den Fernseher zu steuern. Bei Teschke.de gibt es ein Review zu dem Gerät. Der Spaß ist allerdings bei Centarea mit 85 Euro nicht ganz billig.

Noch interessanter klingt die Alternative von iTV-Media. Dort gibt es ein baugleiches Gerät für 69 Euro. Die Tasten sind für den Einsatz als Videorecorder-Fernbedienung besser beschriftet, allerdings habe ich auch gelesen daß man bei diesem Modell die Tastenbelegung noch bearbeiten muß bevor alles korrekt funktioniert.

Bei iTV gibt es übrigens auch die Klapp-IR-Tastatur unter dem Namen iTV Control, aber ich finde daß die Designmäßig im Vergleich ein ziemliches Monster ist…