Um es vorwegzunehmen: Den Hinweis auf diese Seite habe ich von Nescio, Ruhm und Ehre (auf lange Sicht vielleicht sogar Weltherrschaft) gebühren also ihm. Aus hier nicht näher darzustellenden Gründen sehe ich mich aber genötigt, ihm den Link wegzuschnappen:

Auf daufaq.de findet man juristische Wegweiser durch den Datendschungel:

F: Womit bearbeitet man Homepages?
A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.

Schön, daß das geklärt ist. :-)

Das Computerspiel River Raid wurde indiziert. Aus der Begründung:

Jugendliche sollen sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken (…). Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt (…). Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen (…) zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken (…) und Kopfschmerzen.

Unweigerlich denkt man bei den Zeilen an aktuelle Shooter, speziell die ‚paramilitärische Ausbildung‘ dürfte auf Counterstrike (und wahrscheinlich zig andere — ich kenne mich da nicht so aus) zutreffen. Lustig ist aber — besonders wenn man sich den Screenshot im Wikipedia-Artikel ansieht — daß die Indizierung 1984 vorgenommen wurde. River Raid war somit das erste indizierte Spiel Deutschlands. :-D